An buwuwe
als erstes möchte ich dir für deine Unterstützung danken.
Das wäre natürlich eine gute Idee, ein Schreiben zu entwerfen, unter welches jeder nur noch seine Unterschrift setzen müsste, und das im Internet.
auf die Art und Weise müsste ich auch nicht wer weiß wie viele Seiten...
An cgeiger
vielen Dank für deine Unterstützung.
Der Selbstverzollungshinweis auf der Rückseite ist wirklich gut versteckt, aber ist jetzt zumindest da.
Da wir alle über das unerwartete Schreiben der GdSK, die lediglich 2 Optionen sowie die horrenden Gebühren gleichermaßen entsetzt waren...
KLAGE - Ich bitte um eure Hilfe
Vor einigen Seiten, habe ich ja geschrieben, dass ich eine Klage von der GdSK vorliegen habe.
Zunächst einmal vielen Dank für die, die mir die Daumen drücken und guten Erfolg wünschen.
Letztendlich ist das Urteil ja für uns alle sowie auch für diejenigen...
An ckchriss
Weißt du, welche aktuelle Rechtsprechung die ansprechen?
Die denken doch wohl nicht an die beiden Urteile, die ein paar Seiten zuvor hier als Links in den Thread hinein gepostet worden sind. Denn da ging es ja nicht primär um die Abwicklungsgebühr.
Klage von GDSK liegt vor
Klage von GDSK liegt vor
Ich habe jetzt von meinem lokalen Gericht eine Klage der GDSK wegen „Forderung aus Dienstleistung und Schadensersatz“, „Streitwert: 25,59 Euro“ vorliegen.
Bis jetzt scheine ich ja der/die Einzige zu sein, dem eine Klage vorliegt.
Ich...
Kleiner Zollexkurs:
Bei einem Rechnungsbetrag (Warenwert + Versandkosten) bis zu 22,00 Euro fallen keine Einfuhrumsatzsteuer (EUST) und Zoll an. Es fallen also keine zusätzlichen Zollgebühren an.
Bei einem Rechnungsbetrag (Warenwert + Versandkosten) bis zu 150,00 Euro fällt kein Zoll an. Es...
Kleiner Zollexkurs:
Bei einem Rechnungsbetrag (Warenwert + Versandkosten) bis zu 22,00 Euro fallen keine Einfuhrumsatzsteuer (EUST) und Zoll an. Es fallen also keine zusätzlichen Zollgebühren an.
Bei einem Rechnungsbetrag (Warenwert + Versandkosten) bis zu 150,00 Euro fällt kein Zoll an...
Kleiner Zollexkurs:
Bei einem Rechnungsbetrag (Warenwert + Versandkosten) bis zu 22,00 Euro fallen keine Einfuhrumsatzsteuer (EUST) und Zoll an. Es fallen also keine zusätzlichen Zollgebühren an.
Bei einem Rechnungsbetrag (Warenwert + Versandkosten) bis zu 150,00 Euro fällt kein Zoll an...
Kleiner Zollexkurs:
Bei einem Rechnungsbetrag (Warenwert + Versandkosten) bis zu 22,00 Euro fallen keine Einfuhrumsatzsteuer (EUST) und Zoll an. Es fallen also keine zusätzlichen Zollgebühren an.
Bei einem Rechnungsbetrag (Warenwert + Versandkosten) bis zu 150,00 Euro fällt kein Zoll an...
Nicht zahlen - widerspruch einlegen
Jeder muss natürlich für sich selbst entscheiden, welche Konsequenzen er aus dem Erhalt eines Mahnbescheides oder Anwaltschreiben zieht.
Zu Bedenken gebe ich allerdings, dass es gerade die Angst ist es werde noch teurer wenn man nicht zahlt, mit der die...
Facesplit du hast wahrscheinlich recht damit, dass ein Widerspruch von der GDSK geschreddert wird, trotzdem halte ich es für besser denen einen zu schreiben. Auch ich habe keine Antwort auf meinen Widerspruch bekommen. Stimmt nicht ganz. Die Antwort war ein Schreiben von Strautmann und Kollegen...
Ich habe mir diesen Thread am Wochenende ausführlich durchgelesen, als ich darauf gestoßen bin. Dann hab ich mich noch auf allen möglichen Seiten wo Zollabwicklungen beschrieben waren umgesehen. Als ich mit dem Zoll in Frankfurt telefoniert habe, waren die ganz schön genervt, da sie an die...