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  1. S

    Einspruch gegen GDSK-Gebühren - VERALTET

    Zitat von Punischer242: "Bei mir zB. geht es nur um die "Lager- und Abfertigungsgebühr" der GdSK, Zoll fiel nicht an und EUSt. habe ich selbstverständlich bezahlt." auch ich habe eine Sendung erhalten, mußte keine Zollgebühr zahlen - lediglich die Rechnung über die berühmten 25,95 Euro...
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